QUAG Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe
Die QUAG macht die Qualität der außerklinischen Geburtshilfe in Deutschland sichtbar. Dazu gehören geplante Geburten im häuslichen Umfeld und in Hebammen geleiteten Einrichtungen. Im Rahmen der Verträge zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-SV über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V und dem Ergänzungsvertrag ist die QUAG mit einigen Aufgaben im Rahmen der externen Qualitätssicherung benannt.
BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
GKV-SV – Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen
der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und auf europäischer sowie internationaler Ebene. Hier finden sich alle Verträge bzw. Vertragsbestandteile für Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen sowie für alle Hebammenleistungen (auch Hausgeburten)